QUALITÄT SICHERN
Es gibt ein Bundesgesetz (Paragraf 13a SGB VIII), das Schulsozialarbeit absichern soll.
Mecklenburg-Vorpommern muss dieses Gesetz jetzt im Land konkret umsetzen. So wird klar
geregelt, wer wofür verantwortlich ist und wie die Schulsozialarbeit finanziert wird.
Wir fordern außerdem eine zentrale Stelle für Schulsozialarbeit im Land. Diese Stelle soll Fachkräfte
beraten, sie miteinander vernetzen, Fortbildungen organisieren und für gleichbleibend gute
Qualität sorgen. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Schulen, Träger und Fachkräfte.